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Mit commodum ex negotiatione (lat.) wird das Surrogat bezeichnet, das ein Schuldner aufgrund eines Rechtsgeschäfts für eine Sache erhält, bezüglich der er von einer Herausgabepflicht frei geworden ist.
Beispiel: B ist dem A zur Herausgabe eines bestimmten gebrauchten Pkw (Wert 500,- &eur;) verpflichtet. B gibt den Pkw aber nicht heraus sondern verkauft ihn an C für 800,- &eur; Die 800,- sind hier das commodum ex negotiatione, die gemäß § 285 BGB an die Stelle des Pkw treten und daher herauszugeben sind.
Für Weiteres siehe unter Surrogation.
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