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summarische Verfahren
(recht.allgemein.prozess)
    

Mit summarischen Verfahren werden gerichtliche Verfahren bezeichnet, bei denen anstelle der genauen gerichtlichen Nachprüfung ein vereinfachtes schnelles Verfahren ohne exakte Prüfung tritt. Im Zivilprozessrecht gehören zu den summarischen Verfahren z.B. das Mahnverfahren im Strafprozessrecht der Strafbefehl und das vereinfachte Jugendverfahren. Bei den summarischen besteht für den Betroffenen immer die Möglichkeit in ein reguläres Verfahren überzugehen. Legt man z.B. Wider- oder Einspruch gegen ein Mahnbescheid ein, wird das Mahnverfahren abgebrochen und ggf. in ein normales Zivilverfahren übergeleitet.

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