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subjektive Unmöglichkeit
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Von subjektiver Unmöglichkeit spricht man, wenn nur dem Schuldner die Leistung nicht möglich ist.

Beispiel: B ist Pianist. A hat mit ihm einen Vertrag geschlossen, aus dem B zum einem Klavierkonzert am 12. März verpflichtet ist. B bricht sich aber vor dem Auftritt die Hand. Ihm ist der Auftritt unmöglich, während anderen Pianisten der Auftritt noch möglich wäre.

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