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Stückkauf/Spezieskauf
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Stückkauf (= Spezieskauf) wird ein Kaufvertrag bezeichnet, der sich auf eine individuell bestimmte Sache bezieht. Der Gegenbegriff ist Gattungskauf.

Beispiel: A kauft von B dessen Jahreswagen. A kauft von K das von K gemalte Bild "Sommerrauschen".

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