slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (1)
Gattungskauf/Gattungsschuld
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.kauf)
    

Ein Kaufvertrag, der sich nicht auf ein bestimmtes Einzelstück bezieht, sondern auf ein Stück, das nur gattungsmäßig bestimmt ist.

Beispiele: A kauft von B nach Besichtigung eines Musters im Ausstellungsraum die Ledergarnitur "Elvira".

Der Gegenbegriff ist Stückkauf.

Durch den Gattungskauf entsteht auf Seiten des Schuldners der Ware eine sog. Gattungschuld. Für Beispiele und weitere Deteils siehe dort.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Stückkauf/Spezieskauf Werbung: