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Gemäß § 96 Abs. 2 HHG hat die Studentschaft an hessischen Hochschulen folgende Aufgaben:
- Vertretung der Gesamtheit ihrer Mitglieder im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse
- Wahrnehmung der hochschulpolitischen Belange ihrer Mitglieder
- Wahrnehmung der wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden, soweit sie nicht dem Studentenwerk oder anderen Trägern übertragen sind
- Pflege überregionaler und internationaler Studentenbeziehungen
- Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden
- Unterstützung kultureller und musischer Interessen der Studierenden
- Förderung des freiwilligen Studentensports, soweit nicht die Hochschule dafür zuständig ist.
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