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Studentschaft, Aufgaben
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.hochschule)
    

Gemäß § 96 Abs. 2 HHG hat die Studentschaft an hessischen Hochschulen folgende Aufgaben:

  1. Vertretung der Gesamtheit ihrer Mitglieder im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse
  2. Wahrnehmung der hochschulpolitischen Belange ihrer Mitglieder
  3. Wahrnehmung der wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden, soweit sie nicht dem Studentenwerk oder anderen Trägern übertragen sind
  4. Pflege überregionaler und internationaler Studentenbeziehungen
  5. Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden
  6. Unterstützung kultureller und musischer Interessen der Studierenden
  7. Förderung des freiwilligen Studentensports, soweit nicht die Hochschule dafür zuständig ist.

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Auf diesen Artikel verweisen: allgemeiner Studentenausschuss (AStA) Werbung: