Von einem Streikexzess spricht man, wenn ein Arbeitskampf grundsätzlich
rechtmäßig ist, einzelne Verhaltensweisen aber rechtswidrig sind.
Beispiel: Im Rahmen einer rechtmäßigen Arbeitsniederlegung schlägt
ein Streikposten einen "Streikbrecher".
In der Regel führen solche Exzesse nicht zur Rechtswidrigkeit des
gesamten Streiks. Dazu kann es aber kommen, wenn die rechtswidrige Aktion
dem Streik sein Gepräge gibt.
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