Bezeichnung der Arbeitnehmer für Arbeitskollegen, die sich einem Streik
nicht anschließen.
Aus Arbeitgebersicht werden "Streikbrecher" als arbeitswillige
Arbeitnehmer bezeichnet.
Streikbruch ist zulässig. Daher muß es den arbeitswilligen Arbeitnehmern
möglich sein, daß Betriebsgelände zu betreten. Allerdings sind zur
Beeinflussung der Streikbrecher unter bestimmten Voraussetzungen
sog. Streikgassen zulässig.
Werbung:
|