Strafvollzug bedeutet die Vollstreckung der von einem Strafgericht verhängten Strafe. Das kann bei Freiheitsstrafen durch Erlaß eines Vorführungs- oder Haftbefehls mit anschliessender Inhaftierung sein, aber auch die Beitreibung von Geldstrafen.
Auf diesen Artikel verweisen: besonderes Gewaltverhältnis/Sonderstatusverhältnis * offener Vollzug * Staatsanwaltschaft * Vollstreckung * Gefängniswesen