slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Strafvollzug/Strafvollstreckung
(recht.straf.vollzug)
    

Strafvollzug bedeutet die Vollstreckung der von einem Strafgericht verhängten Strafe. Das kann bei Freiheitsstrafen durch Erlaß eines Vorführungs- oder Haftbefehls mit anschliessender Inhaftierung sein, aber auch die Beitreibung von Geldstrafen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: besonderes Gewaltverhältnis/Sonderstatusverhältnis * offener Vollzug * Staatsanwaltschaft * Vollstreckung * Gefängniswesen Werbung: