Mit Strafe wird die Rechtsfolge einer Verurteilung durch ein Strafgericht wegen rechtswidriger und schuldhafter Begehung einer Straftat bezeichnet.
Man unterscheidet zwischen Haupt- und Nebenstrafen bzw. Nebenfolgen. Die Maßregeln zur Besserung und Sicherung sind keine Strafe.
Auf diesen Artikel verweisen: Hauptstrafe * Strafvollzug/Strafvollstreckung * Strafregister/Bundeszentralregister * Maßregeln zur Besserung und Sicherung