Stadt ist die Bezeichnung für eine größere Gemeinde. Eine Gemeinde darf diese Bezeichnung führen, wenn ihr dies nach bisherigem Recht zustand (siehe Stadtrecht. Die Landesregierung kann die Bezeichnung Stadt an Gemeinden verleihen, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und Wirtschaftsverhältnisse städtisch geprägt sind.
Eine rechtliche Bedeutung hat nur die Bezeichnung kreisfreie Stadt.
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