Mit Sorgerecht wird das Recht zur elterlichen Sorge bezeichnet.
Das Sorgerecht kann nur bei den Eltern liegen. Dritte können nur zum Vormund bestellt werden.
Auf diesen Artikel verweisen: Wechselmodell/Doppelresidenzmodell, paritätisch/Geltendmachung * höchstpersönliches Recht * Folgesachen