slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
sonstiger Weise, § 812 BGB
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.kondiktion)
    

In sonstiger Weise erlangt, ist alles was nicht durch Leistung erlangt, d.h. davon werden alle Formen der Nichtleistungskondiktion erfasst.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: § 812 BGB Herausgabeanspruch Werbung: