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Mit Sonderstatusstadt wird im hessischen Kommunalrecht eine Stadt mit mehr als 50.000 Einwohnern bezeichnet. Sonderstatutsstädte sind, im Gegensatz zu den kreisfreien Städten, kreisangehörig, übernehmen aber eine Reihe von Aufgaben, die ansonsten der Kreis wahrnimmt, z.B.:
- Jugendschutz
- Bauaufsicht
- Schulträgerschaft
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