slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Siegel
(recht.straf.bt.136)
    

Inhalt
             1. Im Sinne von § 136 StGB bei Siegelbruch

1. Im Sinne von § 136 StGB bei Siegelbruch

Siegel ist eine Kennzeichung mit Beglaubigungscharakter durch eine Behörde oder einen Amtsträger.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Pfandsiegel <-- Kuckuck --> * Siegelbruch * Petschaft Werbung: