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Schutzschrift, Zivilprozess
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Mit Schutzschrift wird ein Schriftsatz an ein Gericht in Reaktion auf eine Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoss o.ä. bezeichnet. Die Schutzschrift soll dem Gericht für den Fall, dass der Abmahnende einstweiligen Rechtsschutz beantragt, darlegen, warum der Abgemahnte der Abmahnung nicht nachgekommen ist und insbesondere warum nach seiner Ansicht keine Eilbedürftigkeit besteht. So wird verhindert, dass das Gericht den einstweiligen Rechtsschutz ohne Kenntnis der Ansichten des Abgemahnten durchführt.

Die Schutzschrift ist nicht gesetzlich normiert.

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Auf diesen Artikel verweisen: Abmahnung, Unterlassungsklagen * Einstweilige Verfügung, ZPO Werbung: