Mit Schlichtungsstelle (Ombudsstelle) wird eine Private Einrichtung bezeichnet, die versucht bei privaten Rechtsstreitigkeiten, insbesondere aus dem Geschäftsverkehr, ein Einigung zwischen den Streitenden
herbeizuführen. Hierbei spricht der Schlichter, entgegen dem Schiedsrichter, keinen verbindlichen
Schiedsspruch aus, sondern wird nur vermittelnd tätig.
Schlichtung und Schiedsspruch können in einem aufeinanderfolgenden
Verfahren vor einer Stelle durchgeführt werden. Siehe daher auch unter
Schiedsgericht.
Für das nach § 15a EGZPO durchzuführende Streitschlichtungsverfahren siehe unter Streitschlichtung.
Die Schlichtung spielt auch eine Rolle im kollektiven Arbeitsrecht zur
Verhinderung von Arbeitskämpfen.
In Deutschland gibt es keine Zwangsschlichtung als Voraussetzung für die
Zulässigkeit von Arbeitskämpfen. Schlichtungstellen können aber tarifvertraglich vereinbart werden.
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