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Schiedsspruch
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Verbindliche Entscheidung eines Schiedsgerichts, die nur unter den sehr engen Voraussetzungen des § 1059 ZPO von einem staatlichen Gericht wieder aufgehoben werden kann.

Gemäß § 1055 ZPO hat der Schiedsspruch grundsätzlich die Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils.

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