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Von einem Sammelladungstransport spricht man, wenn ein Ladungsgut nicht als Einzelstück von Haus zu Haus transport wird, sondern gemeinsam mit anderen Ladungsgütern über Speditionsfernverkehrsdepots umgeschlagen wird (§ 460 Abs. 1 HGB). Dabei wird das Ladungsgut zunächst mit einem Nahverkehrs-Lkw beim Versender abgeholt und zum Speditionsfernverkehrsdepot gebracht. Dort wird es mit anderen Ladungsgütern in Fernverkehrslkws umgeladen und zum Speditionsfernverkehrsdepot des Auslieferspediteurs tansportiert. Dort wird es widerum auf einen Nahverkehrs-LKW umgeladen und beim Kunden angeliefert.
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