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Als Sachnorm wird im eine Rechtsregelung bezeichnet, die materielle Fragen regelt. Entsprechend ist das Sachrecht (streng abzugrenzen vom vom Sachenrecht das Recht, das materielle Fragen regelt.
Mit Kollisionsnorm wird eine Rechtsregelung bezeichnet, die im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr die Frage das anwendbaren Rechts regelt.
Beispiel: Zwei Italiener haben in Italien geheiratet leben und arbeiten aber in Deutschland. Wenn sie geschieden werden wollen, stellt sich die Frage, ob deutsches oder italienisches Sachrecht, mit jeweils anderen Voraussetzungen, anwendbar ist. Diese Frage wird in Deutschland vom Kollisionsrecht des Art. 17 iVm mit Art. 14 EGBGB beantwortet.
Eine Kollisionsnorm besteht aus:
Anknüpfungstatbestand | Anknüpfungskriterium | Verweis |
Ehewirkungen | gleiche Staatsangehörigkeit beider Gatten | Heimatrecht |
Dem Grundsatz nach soll das Kollisionsrecht das Sachrecht ermitteln, dass den engsten Zusammenhang mit dem Problem hat.
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