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forum shopping
(recht.zivil.materiell.ipr)
    

Mit forum shopping wird im internationalen Zivilprozessrecht das Ausnutzen des Umstandes bezeichnet, das die verschiedenen nationalen Kollisionsrechte teilweise zu konkurrierenden Zuständigkeiten bei grenzüberschreitenden Verfahren führen. Da sich dann auch das anzuwendende Recht nach den Kollisionsregeln des zuständigen Gerichts richtet, kann über die Auswahl des Gerichtslandes das Ergebnis des Verfahrens beeinflusst werden.

Beispiel: In Land A ist eine Scheidung nur einverständlich möglich im Land B kann nach einem Trennungsjahr auch ohne Einverständnis geschieden werden. C und F haben im Land A geheiratet und leben dort sind aber Staatsangehörige des Landes B. Nach dem Kollisionsrecht des Landes A sind dessen Gerichte zuständig und dessen Recht anwendbar, nach dem Recht des Landes B dessen Gerichte und dessen Recht. Wenn der C nun geschieden werden will die F aber nicht, so kann der C die Scheidung bei einem Gericht im Land B einreichen.

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