Das IPZR regelt die Fragen des grenüberschreitenden Zivilverfahrens, insbesondere die internationale Zuständigkeit und die Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen. Damit spielt es neben dem Internationalen Privatrecht eine entscheidende Rolle im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr.
Die Frage nach der internationalen Zuständigkeit eines Gerichts (IZPR) und die Frage nach dem vom Gericht anzuwendenden materiellem Recht (IPR) sind selbständig zu beantworten. D.h. es kann sein, dass ein Gericht in Angola deutsches Familienrecht anwenden muss und ein deutsches Gericht russisches Familienrecht.
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