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Rundfunkbeitrag
(recht.oeffentlich.verwaltung)
    

Mit Rundfunkbeitrag wird die Gebühr bezeichnet, die die bisherige, geräteabhängig zu entrichtende, Rundfunkgebühr ersetzt hat. Grundlage dafür sind der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) der grundsätzliche Fragen, wie Höhe und Verteilung der Gebühren regelt sowie der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), der die Details der Beitragspflicht regelt.

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