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res habilis, titulus, fides, possessio, tempus
(recht.geschichte.rom)
    

Mit res habilis, titulus, fides, possessio, tempus werden in einem mittelalterlichen Hexameter die Voraussetzungen für die Ersitzung bezeichnet, die denen des römischen Rechts entsprechen.

  1. res habilis = ersitzungsfähige Sache ( = nicht gestohlen)
  2. titulus = ein gültiges Erwerbsgeschäft (z.B. Kaufvertrag)
  3. fides = guter Glaube
  4. possesio = Eigenbesitz
  5. tempus = Zeitablauf (bei Grundstücken ein Jahr)

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