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Artikel Diskussion (2)
reichsunmittelbar
(recht.geschichte.ma)
    

Von reichsunmittelbar sprach man im alten Reich (bis 1806), wenn jemand oder etwas nur direkt dem Kaiser untertan war. So z.B. die Reichsstädte und die Reichsritter.

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Auf diesen Artikel verweisen: Reichsritter/Reichsritterschaft/Ritterkreise * Reichsstadt/freie Reichsstadt * Mediatisierung * Reichsstift Werbung: