Mit Regierungspräsident (RP) wird in Hessen und anderen Bundesländern, die Mittelbehörde bezeichnet. Ein RP ist jeweils in seinem Regierungsbezirk zuständig. Die dem RP unterstehende Verwaltung wird als Regierungspräsidium bezeichnet.
Hessen besteht aus drei Regierungsbezirken, die jeweils aus mehreren Kreisen bestehen.
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