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Datenschutzstellen/Datenschutzbeauftragte
(it.recht.datenschutz)
    

Mit Datenschutzstellen werden die bei Union, Bund und Ländern eingerichteten Datenschutzbeauftragten sowie die staatlichen Aufsichtsbehörden für Datenschutz bezeichnet.

Auf Ebene der europäischen Union wir der Datenschutz von den European Data Protection Supervisors (EDPS) überwacht.

Die bei Bund (Bundesdatenschutzbauftragter) und Ländern (Landesdatenschutzbeauftrage) eingerichteten Beauftragten für Datenschutz sind unabhängige und keinen Weisungen unterworfene Dienststellen, die die jeweiligen Behörden (Bundes/Landes) und andere öffentlichen Stellen hinsichtlich Datenschutzfragen beraten und kontrollieren.

Private Unternehmen, die unter das Sicherheitsüberprüfungsgesetz fallen, gehören zur Zuständigkeit des Bundesdatenschutzbeauftragten. Der sonstige nicht öffentliche Bereich fällt nicht unter die Aufsicht der Datenschutzbeauftragten. Die Aufsicht darüber obliegt den staatlichen Aufsichtsbehörden für Datenschutz der Landesverwaltung. In Hessen ist für Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich das Regierunspräsidium zuständig.

Diese Art der Organisation im nicht öffentlichen Bereich ist jetzt Gegenstand eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission, da dass EU-Recht eine direkte Anbindung von Datenschutzstellen an den Staat erlaubt (siehe heise-Meldung 62298).

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