Mit Datenschutz wird der Schutz personenbezogener Daten vor Mißbrauch, d.h. vor Einsichtnahme, Veränderung oder Verwertung unter Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange des Betroffenen bezeichnet.
Entsprechend wendet sich der gesetzlich Datenschutz gegen den Mißbrauch von Daten durch Staat und private Stellen. Zum gesetzlichen Datenschutz siehe unter Datenschutzgesetze.
Zur Frage des Warum des Datenschutzes siehe hier.
Die Aufsicht über die Datenverarbeitung durch den Staat haben die auf Bund- und Länderebene existierenden Datenschutzbeauftragen. Die Aufsicht über die private Datenverarbeitung liegt in der Hand der Behörden, in Hessen z.B. des Regierungspräsidiums.
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