Allgemeine Bezeichnung für die einzelnen Verfahrensabschnitte im
Instanzenzug.
So ist der 1. Rechtszug die Eingangsinstanz. Werden zulässige
Rechtsmittel eingelegt geht das Verfahren in den nächsthöheren Rechtszug,
z.B. als Berufung in den 2. Rechtszug.