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Von Rechtswegerschöpfung spricht man, wenn gegen eine gerichtliche/behördliche Entscheidung von Gesetz wegen ein weiterer Rechtsbehelf nicht mehr gegeben ist.
Beispiel: A verklagt den B auf Zahlung von 6.000,- Euro. Vor dem Landgericht verliert er. Gegen das Urteil legt er Berufung zum OLG ein. Auch dort verliert er. Daher legt er Revision zum BGH ein. Als er auch diese verliert ist dagegen kein Rechtsbehelf mehr gegeben, der Rechtsweg ist erschöpft.
Die Möglichkeit Verfassungsbeschwerde zu erheben steht außerhalb des Rechtswegs daher ist der Rechtsweg auch erschöpft, wenn eine Verfassungsbeschwerde noch möglich ist. Die Rechtswegerschöpfung ist regelmäßig Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde.
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