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Raumordnung
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.bau)
    

Mit Raumordnung wird die überörtliche zusammenfassende auf den Raum bezogene Planung bezeichnet.

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Auf diesen Artikel verweisen: § 1 BauGB Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung * Bauleitplan Werbung: