slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Rache
(recht.straf.at)
    

Mit Rache wird die Vergeltung erlittenen Unrechts am Täter durch Zufügung eines gleichwertigen Übels bezeichnet.

Siehe auch unter Retorsion.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: