- Selbstbeteiligung
- Abschleppkosten
- Sachverständigenkosten
- Wertminderung
- Abzüge "neu für alt"
- Rechtsanwaltskosten für die Inanspruchnahme der Kaskoversicherung
Nicht dazu gehören u.a.:.
- Rückstufungs-/Höherstufungsschaden
- Mietwagenkosten
- Schmerzensgeld
- Auslagenpauschale
Vgl. dazu Balke/Reisert/Quarch, Regulierung von Verkehrsunfällen Nr. 76 Rn. 5f
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