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Mit Prozesskündigung wird im Arbeitsrecht eine Kündigung bezeichnet, die vom Arbeitgeber im schon laufenden Kündigungsschutzprozess über eine andere Kündigung ausgesprochen wird. Z.T. geschieht dies im Rahmen von umfangereichen Schriftsätzen. Um zu verhindern, dass eine solche Kündigun übersehen wird und dann wegen Ablauf der Frist des § 4 KSchG wirksam wird, gibt es die Möglichkeit des Feststellungsantrages.
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