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procurator in rem suam
(recht.allgemein.latein)
    

Mit "procurator in rem suam" wird jemand bezeichnet der als Verwalter/Vertreter in eigenen Angelegenheiten auftritt. Ein klassischer Fall des procurator in rem suam ist der Vertreter mit eigenem wirtschaftlichen Interesse am Vertrag. Der procurator in rem suam haftet für das von ihm in Anspruch genommene Vertrauen (= Vertrauenshaftung).

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