Von einem Probearbeitsvertrag oder Probearbeitsverhältnis spricht man, wenn in einem einem Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart wurde.
Von der Konstruktion her handelt es sich dabei entweder um einen befristeten Vertrag der nach Ende der Probezeit ausläuft oder um einen unbefristeten Vertrag bei dem stillschweigend für die Probezeit die gesetzliche Mindestkündigungsfrist vereinbart wurde.
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