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Mit Primärrechtsschutz wird der auf Wiederherstellung des ursprünglichen rechtmäßigen Zustandes gerichteter Rechtsschutz bezeichnet, mit Sekundärrechtsschutz der auf Schadensersatz gerichtete Rechtsschutz.
Beispiel: Ein für den Autobahnbau benötigtes Grundstück des A ist durch Rechtsverordnung enteignet worden, dabei wurden formale Fehler gemacht, so dass die Enteignung rechtwiddrig ist. Der Primärrechtsschutz ginge hier auf Rückgängigmachung der Enteignung der Sekundärrechtsschutz auf Schadensersatz als Gutmachung für die rechtswidrige Enteignung.
Das Gesetz sieht einen Vorrang des Primärrechtsschutzes vor, der den Grundsatz "dulde und liquidiere verdrängt.
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