slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Dulde und liquidiere
(recht.oeffentlich.staatshaftung)
    

Mit "dulde und liquidiere" wird ein Grundsatz bezeichnet, nachdem man rechtswidrige Beeinträchtigungen der eigenen Position hinnehmen kann um anschließend Entschädigung zu verlangen.

Im Rahmen der Enteignung bzw. des enteignungsgleichen Eingriffs gilt dieser Grundsatz nicht. Hier muss der Betroffene zunächst versuchen die rechswidrige Enteignung bzw. den rechtswidsrigen Eingriff abzuwehren. Nur wenn dies nicht möglich ist, hat er einen Anspruch auf Entschädigung.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Primärrechtsschutz/Sekundärrechtsschutz Werbung: