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Mit Primäranspruch wird ein Anspruch bezeichnet, der sich unmittelbar aus einem Vertrag ergibt. Mit Sekundäranspruch wird demgegenüber ein Anspruch bezeichnet, der entsteht, wenn es bei der Leistung des Primäranspruchs Probleme gibt.
Beispiel: A schuldet dem B aus einem Kaufvertrag die Übereignung eines bestimmten Pkw. Der Anspruch auf den Pkw ist der Primäranspruch. Wird der Pkw vor Übereignung zerstört, kann der Primäranspruch nicht mehr erfüllt werden. Ein Anspruch des B auf Schadensersatz ist dann ein Sekundäranspruch.
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