slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
precarium/ interdictum de precario
(recht.geschichte.rom)
    

Mit precarium wurde im römischen Recht ein frei widerrufliches Bittleihverhältnis bezeichnet. Gab der Empfänger den Gegenstand nicht zurück gab es das interdictum de precario mit der das aufgrund eines Precarium gewährten zurückverlangt werden konnte.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: vi vel clam vel precario * interdikt/Interdiktenverfahren, römisches Recht Werbung: