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Prätor
(recht.geschichte.3v und recht.geschichte.rom)
    

Im römischen Reich war Prätor die Bezeichnung für das seit 360 v. Chr. bestehende Amt des obersten Beamten der Zivilgerichtsbarkeit. Die Prätoren wurden durch die Tributscomitien gewählt.

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Auf diesen Artikel verweisen: prätorisches Recht * interdikt/Interdiktenverfahren, römisches Recht * interdikt/Interdiktenverfahren, römisches Recht * minima non curat praetor * bonitarisches/quiritisches Eigentum Werbung: