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Artikel Diskussion (1)
positives Recht/positivrechtlich
(recht.allgemein.)
    

Mit positivem Recht wird das gesamte gültige (geschriebene und ungeschriebene) Recht einer Rechtsordnung bezeichnet. Siehe zur Abgrenzung auch unter Naturrecht.

Als positivrechtlich wird entsprechend etwas bezeichnet, dass das positive Recht betrifft.

Beispiel: Positivrechtlich ist der Beischlaf zwischen Verwandten verboten. D.h. die gültige Rechtsordnung enthält ein Verbot des Beischlafs zwischen Verwandten.

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Auf diesen Artikel verweisen: Rechtspositivismus * Rechtsfortbildung , richterliche * Naturrecht/Naturrechtslehre Werbung: