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Mit Rechtspositivismus bezeichnet man die Lehre, die sich bei der Lösung von Rechtsfragen allein auf das positive Recht (= gesetztes Recht und Gewohnheitsrecht) stützt.
Vereinfacht gesagt, Recht ist das was vom (jeweiligen) Gesetzgeber als Recht erlassen wird - und muss daher zur Grundlage von Entscheidungen über richtig und falsch herangezogen werden. Damit ist das Recht losgelöst von einer moralischen Bewertung, da ein Gesetzgeber (z.B. ein faschistischre Diktator wie Hitler) auch Recht setzen kann, dass von den dem Gesetz Unterworfernen als moralisch verkehrt empfunden wird.
Dem gegenüber steht die Lehre vom Naturrecht, die versucht das Recht aus der menschlichen Natur abzuleiten. Deren Vetreter werfen dem Rechtspositivismus die "hermeneutische Aporie" vor, "angeben zu müssen wer das Recht setzt und wer es beugt, wer es befolgt und wer es bricht, worin es besteht und wann es sich übernimmt." (Gastbeitrag von Söding in FAZ vom 11.8.2025)
Zutreffend ist, dass der Rechtspositivismus grundsätzlich, verhindert dass man das positive Recht anhand höherer Rechtsnormen überprüfen kann, und führt im Extremfall zu einer Bindung an Unrecht, wie z.B. an das Gesetz gewordene Unrecht während der Herrschaft der Nationalsozialisten. Dies versucht die Radbruch´sche Formel zu verhindern, in dem sie eine Grenze für die Gültigkeit des positiven Rechts aufzeigt.
Letztendlich darf die Bedeutung des Rechtspositivismus aber auch nicht überspannt werden. Es geht in erster Linie darum, das posivie Rechte von metaphysischen Begründungen und damit Überhohungen zu befreien und das postive Recht als das zu begreifen was es ist: als vom durch die Machtverhältnisse legitimierten Gesetzgeber willkürliche gesetzt. So ist auch das Zitat von Kelsen zu verstehen:
"Die Frage, auf die das Naturrecht zielt, ist die ewige Frage, was hinter dem positiven Recht steckt... Wer den Schleier hebt und sein Auge nicht schließt, dem starrt das Gorgonenhaupt der Macht entgegen" (VVDStRL, Heft 3 (1927), S. 54 f, zitiert nach Rüthers entartetes Recht, S. 34).
Wir dieses Gesetz von Einzelnen oder von der Mehrheit als verkehrt/unmoralisch empfunden, ist es an diesen sich für eine Änderung einzsuetzen oder auch sich zu widersetzen. Ein richtig verstandener Rechtspositivimus entbindet den Menschen nicht davon, eigene Entscheidungen zu treffen.
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