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Artikel Diskussion (2)
possessorische und petitorische Einwendungen
(recht.zivil.materielle.sachen)
    

Mit possessorischen Einwendungen werden Einwendungen genannt die sich aus dem faktischen Besitz ableiten. Mit petitorischen Einwendungen werden Einwendungen bezeichnet, die sich aus dem Recht zum Besitz ableiten (z.B. Rückgabeanspruch nach Ende der Mietzeit).

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Auf diesen Artikel verweisen: Besitzschutz * possessorisch Werbung: