slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (1)
Pflicht
(recht.allgemein)
    

Sich aus Vertrag, Gesetz oder Verhaltensnormen ergebender Zwang zum einen Tun oder Unterlassen. Die vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten können im Gegensatz zur Obliegenheit gerichtlich durchgesetzt werden.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Obliegenheit/Obliegenheitspflichtsverletzung Werbung: