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Pfandvertrag
(recht.zivil.materiell.sachen)
    

Mit Pfandvertrag wird der Verpflichtungsvertrag bezeichnet, der bei Fahrnispfandrechten Rechtsgrund für die dingliche Pfandbestellung und damit Voraussetzungen des Fahrnispfandrechts ist. Besteht er nicht kann das Pfandrecht kondiziert werden. Der Pfandvertrag bedarf keiner bestimmten Form.

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Auf diesen Artikel verweisen: Fahrnispfandrecht * pactum de pignore dando Werbung: