Mit Partnerschaft (= Partnerschaftsgesellschaft) wird eine Gesellschaft zwischen Angehörigen freier Berufe zwecks gemeinsamer Berufsausübung bezeichnet (§ 1 PartGG). Die Partnerschaft ist teilrechtsfähig.
Beispiel: Die beiden Zanhnärzte Strack und Murkel haben sich um Kosten zu sparen zu einer Partnerschaft zusammengeschlossen. Sie geben der Partnerschaft den Namen "Strack und Partner Zahnärzte" und tätigen fortan alle Käufe im Namen dieser Partnerschaft.
Von der Partnerschaft ist die Lebenspartnerschaft zu unterscheiden.
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