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Parlament
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Parlament wird die Volksvertretung bezeichnet, die die Aufgabe des Gesetzgebers hat. Für Gesamtdeutschland ist das der Bundestag, in den Ländern sind es entsprechend die Landtage (= Länderparlamente).

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Auf diesen Artikel verweisen: Indemnität * Koalition * Verordnung * Budgetrecht * Abgeordnetenhaus * Pairing Werbung: