Mit Ortsteils/Ortsbezirk im Sinne des Kommunalrechts wird in Hessen ein Teil einer Gemeinde bezeichnet. Ortsteile können gemäß § 81 HGO durch Beschluss der Gemeindevertretung gebildet werden. Dabei sollen bestehende örtliche Gemeinschaften Berücksichtigung finden.
In jedem Ortsteil besteht ein Ortsbeirat.
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