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Mit Ortsbeirat wird in Hessen ein gewähltes politisches Gremium bezeichnet, dass unterhalb der Ebene der Gemeinde in den einzelnen Ortsteilen eingerichtet ist. Der Ortsbeirat wird gemäß § 82 Abs. 3 HGO in allen wichtigen Angelegenheiten angehört. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten die seinen Bezirk betreffen und muss zu Fragen Stellung nehmen die ihm die Gemeindevertretung vorlegt.
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